Spanische Staatsbürgerschaft für Ausländer
Es gibt derzeit mehrere Wege, die spanische Staatsbürgerschaft zu erlangen.
WIE KANN ICH DIE SPANISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT ERHALTEN?
Jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse, aber im Allgemeinen haben wir folgende Optionen:
Staatsangehörigkeit nach Wohnsitz
Diese Form des Staatsbürgerschaftserwerbs setzt voraus, dass die Person sich unmittelbar vor Antragstellung zehn Jahre lang rechtmäßig, ununterbrochen und in der Zeit danach in Spanien aufgehalten hat.
Reduziert auf zwei Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals oder Menschen sephardischer Herkunft.
Weitere Informationen zur Staatsangehörigkeit nach Wohnsitz HIER Die
Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Diese Form des Staatsbürgerschaftserwerbs liegt im Ermessen der Regierung und unterliegt nicht den allgemeinen Regeln des Verwaltungsverfahrens. Sie wird nach Prüfung des Vorliegens außergewöhnlicher Umstände durch königlichen Erlass nach Ermessen der Regierung gewährt oder verweigert.
Staatsangehörigkeit für Spanier spanischer Herkunft
Diejenigen, die von einem spanischen Vater oder einer spanischen Mutter abstammen.
Personen, die in Spanien von ausländischen Eltern geboren wurden, sofern mindestens ein Elternteil in Spanien geboren wurde (ausgenommen Kinder von Diplomaten).
Staatsangehörigkeit aufgrund des Besitzstatus
Wer zehn Jahre lang ununterbrochen und in gutem Glauben die spanische Staatsangehörigkeit besessen und genutzt hat (ohne sich der wahren Sachlage bewusst zu sein, d. h. dass er tatsächlich nicht Spanier ist), und zwar auf der Grundlage eines im Zivilregister eingetragenen Titels, hat Anspruch auf die spanische Staatsangehörigkeit.
Nationalität nach Wahl
Diese Option ist ein Vorteil, den unsere Gesetzgebung Ausländern bietet, die bestimmte Bedingungen erfüllen, und der es ihnen ermöglicht, die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Sie haben das Recht, die spanische Staatsbürgerschaft auf diesem Weg zu erwerben:
Personen, die der elterlichen Gewalt eines Spaniers unterstehen oder unterstanden haben.
Personen, deren Vater oder Mutter Spanier war und in Spanien geboren wurde.
Nationalität sephardischer Herkunft
Die Bewerbungsfrist endete am 1. Oktober 2019. Mit dem Gesetz 12/2015 wurde die Beantragung der spanischen Staatsangehörigkeit ermöglicht. an die Nachkommen sephardischer Juden, die im 15. Jahrhundert von der Iberischen Halbinsel vertrieben wurden. Derzeit gilt die Frist nur noch für diejenigen, die den Prozess vor diesem Datum begonnen haben.
Staatsangehörigkeit nach dem Gesetz zur Erinnerung an die Demokratie (Enkelgesetz 2022)
Das kürzlich verabschiedete Gesetz zur demokratischen Erinnerung ermöglicht es Nachkommen von Spaniern – Kindern und Enkelkindern – unter bestimmten Voraussetzungen die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Umständen dieses Gesetzes finden Sie unter [Link zu relevanten Informationen]. Gesetz der Enkelkinder Die
Eine zweite Möglichkeit besteht darin, sich einen/eine/einen zu beschaffen Aufenthaltserlaubnis,Dies ist insbesondere für diejenigen empfehlenswert, die sich in Spanien niederlassen möchten. Beispiele hierfür sind das Investorenvisum, die Aufenthaltserlaubnis für nicht-erwerbstätige Personen, das Visum für hochqualifizierte Fachkräfte und das Studentenvisum.
Gesetz des demokratischen Gedächtnisses
Die Regierung hat das Gesetz zur demokratischen Erinnerung verabschiedet, das denjenigen gedenken soll, die Spanien verlassen mussten. Dieses Gesetz ermöglicht es im Ausland geborenen Nachkommen, die spanische Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Vorteile des Erwerbs der spanischen Staatsbürgerschaft
- Recht auf Aufenthalt und Arbeit in jedem Land der Europäischen Union, ausdehnbar auf Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder.
- Belegen Sie Bachelor- oder Masterstudiengänge an europäischen Universitäten zum Tarif für EU-Bürger.
- Visafreie Einreise in Länder, die für spanische Staatsbürger kein Visum vorschreiben. 165 Länder ohne Visumantrag oder zusätzliche Dokumente.
- Recht auf öffentliche Gesundheitsversorgung, falls im Land des gewöhnlichen Aufenthalts keine Krankenversicherung besteht.
- Schutz in spanischen Konsulaten im Ausland.
- Zugang zu bestimmten Auswahlverfahren für Positionen wie z. B. Polizeibeamter, Zivilgardist oder Armeeoffizier.
- Zugang zu öffentlichen Orten für Staatsangehörige wie im Fall der MIR.
- Recht auf Teilnahme an allgemeinen Wahlen.
