Spanische Staatsangehörigkeit sephardischer Herkunft

Gesetz 12/2015 (verabschiedet im Oktober 2019)

Das spanische Gesetz 12/2015 ermöglichte es Nachkommen sephardischer Juden, die spanische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Laut dem spanischen Justizministerium nutzten über 120.000 Menschen dieses Recht. Das Gesetz lief am 1. Oktober 2019 aus, jedoch konnten bereits begonnene Anträge noch abgeschlossen werden. Wer also vor diesem Datum mit dem Antrag begonnen hat, kann ihn noch beenden.

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Vorschriften

Gesetz 12/2015 über die Verleihung der Staatsbürgerschaft an sephardische Juden spanischer Herkunft. Das Gesetz ermöglicht den Nachkommen der 1492 aus Spanien vertriebenen Juden den Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft, ohne dass sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssen und ohne dass ein Wohnsitz in Spanien erforderlich ist.

Dieses Gesetz wurde mit dem Ziel geschaffen, eine historische Schuld gegenüber den aus Spanien vertriebenen Juden zu begleichen.

Es ermöglicht Ihnen, die doppelte Staatsbürgerschaft zu behalten.

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Anforderungen

1. Um den Status als sephardischer Jude spanischer Herkunft nachzuweisen.
2. Zeigen Sie eine besondere Verbindung zu Spanien auf.
3. Spanisch-Kenntnistest (CCSE)
4. DELE-Sprachtest für Staatsbürger nichtspanischsprachiger Länder.

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Verfahren

1. Elektronische Einreichung des Antrags
2. Sammlung und Einreichung der erforderlichen Dokumentation auf der Plattform
3. Auswahl des Notars
4. Unterzeichnen Sie die Beurkundung in Spanien vor einem Notar und legen Sie die Originaldokumente vor.
5. Die Verleihung der Staatsangehörigkeit wird vom zuständigen Konsulat mitgeteilt.
6. Eid oder Versprechen
7. Beantragung eines spanischen Reisepasses

Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Verfahren zum Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit aufgrund sephardischer Abstammung (Gesetz 12/2015).
  • Muss ich aufgrund des Gesetzes 12/2015 über die spanische Staatsangehörigkeit sephardischer Abstammung meine derzeitige Staatsangehörigkeit aufgeben?

    Nein, Artikel 23 Absatz b) des spanischen Zivilgesetzbuches legt fest, dass Sephardim spanischer Herkunft von der Pflicht zum Verzicht auf ihre frühere Staatsangehörigkeit befreit sind.

  • Wie lange sind Geburtsurkunde und Führungszeugnis gültig?

    Gemäß der Anweisung 29/September/2015 der Generaldirektion für Menschenrechte (DGRN) zur Anwendung des Gesetzes 12/2015, I.7, ist die Gültigkeitsdauer diejenige, die im Dokument selbst angegeben ist. Bei Strafregistereinträgen gilt, sofern im Dokument eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, diese (beispielsweise in Brasilien 90 Tage). Ist im Dokument selbst keine Gültigkeitsdauer angegeben, beträgt die maximale Gültigkeitsdauer sechs Monate ab Ausstellungsdatum.

  • Was passiert, wenn ich meinen Reisepass nach Beginn des Prozesses erneuere?

    Wir empfehlen, beide Pässe bis zum Abschluss des gesamten Vorgangs aufzubewahren; beide Pässe müssen am Tag der Unterzeichnung vor dem Notar vorgelegt werden.

  • Ist das FCJE-Zertifikat obligatorisch?

    Das Gesetz schreibt diese Bescheinigung zwar nicht zwingend vor, weist aber auf ihre besondere Bedeutung hin. Die offenkundige Umgehung des Gesetzes durch einige Anwälte, Verwaltungsangestellte, jüdische Gemeinden im Ausland und Notare hinsichtlich anderer, gesetzlich anerkannter Nachweise sephardischer Abstammung (Namensnachweise, Bescheinigungen bestimmter Gemeinden) hat dazu geführt, dass die DGRN (Generaldirektion für Register und Notare), die für die Vergabe der Staatsbürgerschaft zuständige Behörde, in nachfolgenden Rundschreiben die Vorlage dieser Bescheinigung als quasi-obligatorisch festgelegt hat. Daher wird diese Kanzlei ihren sephardischen Status vor einem Notar nur mit dieser von der FCJE (Verband der Jüdischen Gemeinden Spaniens) ausgestellten Bescheinigung nachweisen.

  • Muss der Antragsteller in Spanien vor einem Notar unterschreiben oder kann er einer anderen Person eine Vollmacht erteilen, die dann in seinem Namen unterschreibt?

    Personen über 14 Jahre müssen persönlich in Begleitung ihrer Eltern oder eines Elternteils mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht des anderen Elternteils (gegebenenfalls übersetzt) unterschreiben. Personen unter 14 Jahren müssen nicht persönlich anreisen; beide Elternteile unterschreiben in ihrem Namen oder ein Elternteil mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht des anderen Elternteils (gegebenenfalls übersetzt). Alle Antragsteller sephardischer Herkunft, die die spanische Staatsbürgerschaft beantragen, müssen persönlich in Spanien vor einem Notar unterschreiben. Antragsteller können keiner dritten Person, weder ihrem Vater noch ihrer Mutter, eine Vollmacht zur Unterzeichnung in ihrem Namen erteilen. Dies ist in der Anweisung vom 29. September 2015 der Generaldirektion für Nationale Angelegenheiten (DGRN) zur Anwendung des Gesetzes 12/2015, Abschnitt II.1, festgelegt: „Der mit der Erstellung der notariellen Urkunde beauftragte Notar wird nach Prüfung der Dokumente das persönliche Erscheinen des Antragstellers veranlassen. Die Reise nach Spanien zur Ausstellung der Urkunde ist daher zwingend erforderlich.“

  • Bis wann kann man in Spanien Dokumente vor einem Notar unterzeichnen?

    Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände der COVID-19-Pandemie wurde die Frist verlängert, um Antragstellern mehr Zeit für die notarielle Beglaubigung zu geben. Derzeit ist es möglich, mit konsularischer Genehmigung nach Spanien zu reisen, um dort zu unterzeichnen. Bitte informieren Sie sich bei uns über die Einreisebestimmungen und -auflagen Ihres Landes.

  • Ist es möglich, dass mir die spanische Staatsbürgerschaft verweigert wird?

    Der Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft auf diesem Weg gilt als Recht. Wenn Sie also das FCJE-Zertifikat unterzeichnet, die CCSE-Prüfung bestanden haben, keine Vorstrafen haben und die übrigen erforderlichen Unterlagen vorlegen und der Notar die Richtigkeit aller Unterlagen bestätigt, wird Ihnen die spanische Staatsbürgerschaft gewährt.

  • Müssen Minderjährige das notariell beglaubigte Dokument unterschreiben?

    Personen über 14 Jahre müssen persönlich erscheinen und die Urkunde in Begleitung ihrer Eltern oder eines Elternteils mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht des anderen Elternteils unterschreiben (gegebenenfalls übersetzt). Personen unter 14 Jahren müssen nicht persönlich erscheinen; beide Elternteile unterschreiben in ihrem Namen oder ein Elternteil mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht des anderen Elternteils (gegebenenfalls übersetzt). Obwohl einige Notare es Personen über 14 Jahren erlauben, die Urkunde mit der entsprechenden Vollmacht zu unterzeichnen, ist diese Praxis rechtlich nicht zulässig. Alle Antragsteller müssen vor einem Notar unterschreiben; die Frage ist also, wer der Antragsteller ist. Artikel 21.3 des spanischen Zivilgesetzbuches legt eindeutig fest, dass der Antrag auf Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit gestellt werden muss von: – dem volljährigen Antragsteller oder einer Person über 18 Jahren; – einer Person über 14 Jahren in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters; – dem gesetzlichen Vertreter eines Minderjährigen unter 14 Jahren. - der gesetzliche Vertreter einer geschäftsunfähigen Person oder die geschäftsunfähige Person selbst, die allein oder mit ordnungsgemäßer Unterstützung handelt, wie im Urteil über die Geschäftsunfähigkeit festgelegt.

Wie wirkt sich COVID-19 auf das sephardische Staatsangehörigkeitsverfahren aus?
Der von der Regierung aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgerufene Alarmzustand hat zu Verzögerungen im Einbürgerungsprozess für Menschen sephardischer Herkunft geführt, da einerseits die Institutionen gelähmt sind und andererseits die globale Mobilität beeinträchtigt ist, was die Antragsteller daran hindert, nach Spanien zu kommen, um vor einem Notar zu unterschreiben.
Die Frist für die Unterzeichnung vor einem Notar wurde auf den 1. September 2021 festgelegt und kann verlängert werden, um den Abschluss des Verfahrens für diese Personen zu erleichtern.
Der spanische Pass ist der zweitmächtigste der Welt.
laut PASSPORT INDEX 2020

Vorteile des Erwerbs der spanischen Staatsbürgerschaft


  1. Recht auf Aufenthalt und Arbeit in jedem Land der Europäischen Union, ausdehnbar auf Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder.
  2. Belegen Sie Bachelor- oder Masterstudiengänge an europäischen Universitäten zum Tarif für EU-Bürger.
  3. Visafreie Einreise in Länder, die für spanische Staatsbürger kein Visum vorschreiben. 165 Länder ohne Visumantrag oder zusätzliche Dokumente.
  4. Recht auf öffentliche Gesundheitsversorgung, falls im Land des gewöhnlichen Aufenthalts keine Krankenversicherung besteht.
  5. Schutz in spanischen Konsulaten im Ausland.
  6. Zugang zu bestimmten Auswahlverfahren für Positionen wie z. B. Polizeibeamter, Zivilgardist oder Armeeoffizier.
  7. Zugang zu öffentlichen Orten für Staatsangehörige wie im Fall der MIR.
  8. Recht auf Teilnahme an allgemeinen Wahlen.