Häufig gestellte Fragen

Nachfolgend finden Sie einige der am häufigsten gestellten Fragen zum Verfahren zum Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit aufgrund sephardischer Abstammung (Gesetz 12/2015).
  • Muss ich aufgrund des Gesetzes 12/2015 über die spanische Staatsangehörigkeit sephardischer Abstammung meine derzeitige Staatsangehörigkeit aufgeben?

    Nein, das spanische Recht erlaubt die Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft, allerdings müssen die jeweiligen Bestimmungen beider Länder beachtet werden.

  • Wie lange sind Geburtsurkunde und Führungszeugnis gültig?

    Geburtsurkunde: 6 Monate. Strafregister: 1 Jahr.

  • Was passiert, wenn ich meinen Reisepass nach Beginn des Prozesses erneuere?

    Sie müssen sowohl Ihren erneuerten als auch Ihren alten Reisepass einem Notar vorlegen.

  • Ist das FCJE-Zertifikat obligatorisch?

    Anweisung vom 29. September 2015 DGRN zur Anwendung des Gesetzes 12/2015. I.4.3 1.a) „Die vom Präsidenten des Ständigen Ausschusses des Verbandes der Jüdischen Gemeinden Spaniens ausgestellte Bescheinigung hat besonderen Beweiswert…“

  • Müssen Minderjährige zur Vertragsunterzeichnung nach Spanien reisen?

    Personen ab 14 Jahren müssen persönlich mit ihren Eltern oder einem Elternteil mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht des anderen Elternteils unterschreiben. Kinder unter 14 Jahren müssen nicht persönlich erscheinen; beide Elternteile unterschreiben in ihrem Namen oder ein Elternteil mit einer notariell beglaubigten und apostillierten Vollmacht des anderen Elternteils.

  • Bis wann kann ich unterschreiben?

    Die Frist endet am 30. September 2020, allerdings ist aufgrund des Ausnahmezustands wegen COVID-19 mit einer Verlängerung dieser Frist zu rechnen.

  • Muss ich in Spanien Steuern zahlen, wenn ich die spanische Staatsbürgerschaft erhalte?

    Nein, nur wenn Sie in Spanien leben oder arbeiten.

  • Ist es möglich, dass mir die spanische Staatsbürgerschaft verweigert wird?

    Der Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft auf diesem Weg gilt als Recht. Wenn Sie also das FCJE-Zertifikat unterschrieben, die CCSE-Prüfung bestanden haben, keine Vorstrafen haben und die übrigen erforderlichen Unterlagen vorlegen und der Notar bestätigt, dass alles korrekt ist, wird sie Ihnen gewährt.